Neu: Die Bildungsprämie
Jetzt mit dem Prämiengutschein bis zu 500 Euro vom Staat sichern!

Die Bildungsprämie gibt es bereits seit 2008, aber die Förderungen für das Jahr 2010 wurden erhöht und sind attraktiv wie nie zuvor. Jetzt werden 50% der Kursgebühren für berufliche Weiterbildung erstattet - bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro. Davon können jetzt viele Erwerbstätige und auch Selbständige profitieren.

Wer bekommt die Bildungsprämie?

Sie haben Anspruch auf die neue Bildungsprämie 2010, wenn Sie:
• berufliche Weiterbildung suchen,
• maximal ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von € 25.600/ Ehepaare € 51.200 haben
• erwerbstätig sind als Angestellter oder Selbstständiger.

Wie wird gefördert?

Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro vom Staat übernommen. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell beantragt werden.

Wichtig:

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, muss zunächst eine staatliche Beratungsstelle aufgesucht werden.

Wir informieren Sie gern zur Bildungsprämie und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

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Im Rahmen eines befristeten Projekts stellt das Land NRW rund 20 Mio. Euro für die
qualifizierte Weiterbildung, z.B. für Fremdsprachentraining, für Beschäftigte kleiner bis
mittelständiger Unternehmen zur Verfügung. Dabei werden auf unkomplizierte Art und
Weise 50 % der Trainingskosten übernommen.

Als Spezialist für job- und firmenspezifisches Fremdsprachentraining bieten wir Ihnen dazu die passenden Angebote, sei es als Einzelperson in einer unserer Business English- Kleingruppen oder als Inhouse-Schulung mit Wortschatzübungen zu Ihren Produkten, Ihren Kunden und Ihrem Unternehmen. Selbstverständlich ausschließlich mit ausgebildeten und muttersprachigen Trainern und unseren Qualitätsstandards (CEF-Zertifizierungen, Anwesenheitslisten etc.).

Und so funktioniert‘s:

- Anspruch haben Einzelpersonen oder Firmen, deren Mitarbeiterzahl 250 nicht übersteigt.
- Sie bzw. die entsprechenden Mitarbeiter haben in den vergangenen 2 Jahren an keiner
  vom Arbeitgeber organisierten Weiterbildung teilgenommen.
- Die geplante Weiterbildung ist keine berufliche oder gesetzlich vorgeschriebene Anpassungsqualifizierung.
- In einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch stufen wir Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sprachlich ein
  und machen Ihnen eine Programmempfehlung und ein entsprechendes Angebot.
- Mit Ihrem Weiterbildungswunsch und Erfüllung der o.g. Kriterien erhalten Sie dann an offiziellen
  Ausgabestellen des Landes NRW (z.B. Quallianz e.V.) sofort Ihren Bildungsscheck.
- Mit diesem können Sie dann die Hälfte Ihres bei uns gebuchten Trainings „bezahlen“.

Gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.
Tel.: 0202-769079-17

Der Bildungsscheck ist ein Projekt des Landes NRW mit Hilfe der
Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds
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